Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
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Herausgeber
Niedersachsen
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Hinweise
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Es fallen keine Gebühren an.
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung der Anschrift im Personalausweis persönlich oder elektronisch vornehmen lassen.
Bei persönlicher Vorsprache:
- Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
- Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
Bei elektronischer Änderung:
- Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Fristen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
