Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel aktualisieren lassen. Bei einem Personalausweis beziehungsweise elektronischen Aufenthaltstitel wird die Adressänderung/Wohnortänderung mittels Aufkleber kenntlich gemacht und die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Bei einer persönlichen Ummeldung, wird die Adressänderung direkt bei der Antragstellung vorgenommen. Bei einer online Ummeldung wird über Ihr Smartphone die neue Anschrift auf dem Chip in Ihrem Ausweisdokument aktualisiert und der Adressaufkleber anschließend zugesandt. Bei einer schriftlichen Ummeldung müssen Sie persönlich direkt im Anschluss Ihr Ausweisdokument im Bürgerbüro ändern lassen.
