Zugelassene Überwachungsstellen können eine verkürzte Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung fordern, die dann von der zuständigen Stelle angeordnet wird.
Zugelassene Überwachungsstellen können eine verkürzte Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung fordern, die dann von der zuständigen Stelle angeordnet wird.