Schwangere und stillende Frauen dürfen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr nicht arbeiten. Davon kann eine Ausnahme beantragt werden.
Schwangere und stillende Frauen dürfen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr nicht arbeiten. Davon kann eine Ausnahme beantragt werden.