Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen oder über Vermittler, sogenannte Zwischenmeister, Heimarbeit weitergeben, müssen Sie der zuständigen Stelle halbjährlich eine Liste mit den Namen der Personen zusenden Online-Dienste

Verantwortlich für den Inhalt
BJV V Arbeitnehmerschutz

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
02.08.2022