Wenn Sie in Berlin als Fachbetrieb zulässige Tätigkeiten durchführen möchten, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können, müssen Sie diese Tätigkeiten als gewerbetreibende Firma oder Person eine Woche vor Beginn der Arbeiten anzeigen.
Es ist zu unterscheiden zwischen der unternehmensbezogenen Anzeige für Tätigkeiten im niedrigen und mittleren Risiko sowie der objektbezogenen Anzeige bei Tätigkeiten im hohen Risiko.
Die Unternehmensbezogene Anzeige senden Sie an die für die Betriebssitz zuständige Behörde, die objektbezogene Anzeige an die für Baustelle/ wechselnde Arbeitsstätte zuständige Behörde.
Die unternehmensbezogene Anzeige ist spätestens nach 6 Jahren zu erneuern. Bei Änderungen, z. B. Wechsel der sachkundigen Personen, Änderungen des Arbeitsverfahrens oder der Schutzmaßnahmen oder bei Änderungen der Firmenstruktur, ist die unternehmensbezogene Anzeige erneut vorzunehmen.
Bei Tätigkeiten im niedrigen und mittleren Risikos müssen Sie bei Ihren Tätigkeiten unterscheiden zwischen Abbruch und Instandhaltung, da nur die Abbruchtätigungen der behördlichen Genehmigung bedürfen. Die Zulassung für Tätigkeiten im hohen Risiko schließt diese Genehmigung ein.
Bei Tätigkeiten im mittleren Risikos müssen Sie zusätzlich eine Ergänzende Anzeige mit Angabe von Ort und Zeit an die für die Baustelle zuständige Behörde senden.
Verfahrensablauf
- Sie prüfen vor Aufnahme der Tätigkeit die unten genannten Voraussetzungen.
- Zeigen Sie die Tätigkeiten gemäß § 11a Absatz 4 schriftlich per Post oder per E-Mail eine Woche vor Beginn der Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde mit unten genannten Inhalten an. Art und Umfang der Anzeige sind abhängig vom Risikobereich der Tätigkeiten. Die zuständige Behörde für Tätigkeiten in Berlin oder Ihren Betriebssitz in Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi.
- Ihre Anzeige wird geprüft. Nur bei Nachfragen meldet sich das LAGetsi bei Ihnen. In begründeten Fällen kann auf Antrag von Ihnen die Einhaltung der Anzeigefrist verkürzt werden.
- Bei einer unternehmensbezogenen Anzeige für Abbruchtätigkeiten prüft das LAGetSi die Unterlagen auf Vollständigkeit und die Genehmigungspflicht. Je nachdem, ob Sie eine Genehmigung beantragt haben, erstellen wir einen gebührenpflichtigen Genehmigungsbescheid. Wenn Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung oder Bescheid erhalten haben, können Sie von der Genehmigungsfiktion ausgehen.
