Für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zum Zwecke der Teleradiologie benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Stelle.
Falls Sie wesentliche Änderungen an der Einrichtung vornehmen möchten, benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.
Beispiele für weitere wesentliche Änderungen sind:
- ein Wechsel des Raumes
- ein Wechsel des Bildempfängers
- bauliche Veränderungen des Raumes
Änderungen im Personal der strahlenschutzbeauftragten Person müssen ebenfalls erneut mitgeteilt werden.
