Wenn Sie als Hersteller von Medizinprodukten klinische Prüfungen durchführen möchten, müssen Sie dafür gegebenenfalls eine Genehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
07.03.2022