Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen möchten, benötigen Sie dafür eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
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Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Schriftlicher Antrag mit Mitteilung, ob und gegebenenfalls wo Sie weitere Apotheken in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betreiben
- deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker
- Versicherung an Eides statt, dass Sie keine Vereinbarungen wider das Apothekengesetz geschlossen haben
- Kauf- oder Pachtvertrag der Apotheke
- andere Verträge, die mit der Einrichtung oder dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen
- Nachweis, dass Sie über die geeigneten Räumlichkeiten und Einrichtungen verfügen
Voraussetzungen
- Sie sind voll geschäftsfähig.
- Sie besitzen die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker.
- Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit zum Betrieb einer Apotheke.
- Sie verfügen über geeignete Betriebsräume und eine geeignete Einrichtung.
- Sie sind gesundheitlich geeignet, die Apotheke ordnungsgemäß zu führen.
Hinweise
Mit Änderung des Apothekengesetzes vom 12. August 2002 und nach dessen Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 27. August 2002 trat am 28. August 2003 der §12a ApoG in Kraft. Danach ist der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke verpflichtet, zur Versorgung von Bewohnern von Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Diesen muss die zuständige Stelle genehmigen.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand.
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Fristen
Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Apotheke. Spätestens 2 Wochen vor der Eröffnung der Apotheke sollten alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel zirka 4 – 8 Wochen.
