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Zulassung von Ausnahmen und Erlass von Allgemeinverfügungen bei Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen beantragen

Wenn Sie Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse produzieren oder in den Verkehr bringen möchten, die nicht den in Deutschland geltenden Anforderungen entsprechen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung oder eine Allgemeinverfügung beantragen.

Bundesrepublik Deutschland

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Herausgeber

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.