Ihr Kind ist von einer Schul- oder KiTa-Schließung betroffen und Sie können deshalb nicht mehr arbeiten? Erfahren Sie hier, wie Ihnen der Verdienstausfall erstattet wird.
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Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
16.04.2020