Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht sorgt durch Beratung, Kontrolle und notfalls durch ordnungsrechtliche Anordnungen dafür, dass gesetzliche Qualitätsstandards eingehalten werden und die Bedürfnisse und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden.
Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) verpflichtet die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht einmal jährlich Wohn- und Unterstützungsangebote zu prüfen. Dies geschieht unabhängig davon, ob Beschwerden oder andere Hinweise auf Mängel vorliegen.
Mehr als die Hälfte der Prüfungen finden unangemeldet statt.
Das BremWoBeG beschreibt die wichtigsten Anforderungen und Qualitätsstandards, die von den Betreibern einzuhalten sind und die grundlegenden Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in Wohn- und Unterstützungsangeboten.
Weitere Grundlagen sind die Verordnungen des BremWoBeG über
•Personalausstattung in Wohn- und Unterstützungsangeboten
•Qualität und Sicherheit von Gebäuden und Wohnräumen in Wohn- und Unterstützungsangeboten
•Interessenvertretung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohn- und Unterstützungsangeboten
Sollten der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht Beschwerden vorgetragen werden, prüft sie auch außerhalb der jährlichen Prüfungen, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Werden entsprechende Mängel gefunden, macht die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht dem Betreiber verbindliche Auflagen, diese Mängel zu beseitigen.
