Eine Krankenfahrt ist eine einfache Beförderung (z. B. Taxi oder Mietwagen mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen), während ein Krankentransport eine medizinisch notwendige und überwachte Fahrt im Krankenwagen mit geschultem Fachpersonal darstellt.
Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen eine Transportleistung benötigen, die ärztlich verordnet ist, übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten bei
- Leistungen, die stationär erbracht werden,
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
- anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist sowie
- Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung, zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder zum ambulanten Operieren im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.
Bitte klären Sie daher auf jeden Fall vorher mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Transportleistungen zu ambulanten Behandlungen, die Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse veranlassen, müssen Sie im Zweifelsfall selbst bezahlen. Sollten Sie derzeit Leistungen eines Sozialhilfeträgers beziehen, lohnt auch dort eine Nachfrage.
Achtung: Verwechseln Sie Krankentransport nicht mit "Krankenwagen/Rettungsdienst alarmieren", den Sie in einem akuten Notfall bestellen (siehe dazu Leistungsbeschreibung: „Rettungsdienst“).
Der Krankentransport ist für Menschen gedacht, die medizinische Betreuung brauchen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi benutzen können.
