Keiner wünscht es sich, aber manchmal braucht man dennoch einen Krankentransport.
In erster Linie sind die Patient:innen beziehungsweise die Praxen oder Krankenhäuser für die Organisation eines Krankentransportes über eines der privaten Krankentransportunternehmen selbst zuständig.
Hierbei handelt es sich nicht um einen rettungsdienstlichen Einsatz.
Der stadtbremische Rettungsdienst ist nur zuständig, wenn kein privates Krankentransportunternehmen erreicht wird oder ein Transport erst nach über 3 Stunden möglich ist.