Eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz wird benötigt, wenn verantwortliche Personen Krankheitserreger nach Deutschland einführen, aus Deutschland ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen.
Eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz wird benötigt, wenn verantwortliche Personen Krankheitserreger nach Deutschland einführen, aus Deutschland ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen.