Lebende Tiere und Produkte daraus, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Damit wird die Einschleppung von Tierseuchen in die EU oder die Verbreitung von Tierseuchen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verhindert. Durch eine amtliche Gesundheitsbescheinigung wird bestätigt, dass das zu verbringende Tier/die Tiere sowie die Produkte daraus diese speziellen Gesundheitsanforderungen einhält/einhalten. Soweit für Bescheinigungen Muster oder Vordrucke vorgeschrieben sind und diese Alternativen vorsehen, muss jeweils das Vorliegen mindestens einer der Alternativen bescheinigt sein.
Die Behörde sichert die Nämlichkeit, also die Übereinstimmung der Tiergesundheits-Bescheinigung mit dem Tier/den Tieren sowie den Produkten daraus selbst im Veterinäramt oder vor Ort. Eine Terminvereinbarung kann auch telefonisch erfolgen.
