Seit 2004 dürfen in Hessen ausländische Grade und Titel nach Maßgabe des Hochschulgesetzes Gesetzes genehmigungsfrei geführt werden. Das HMWK erteilt Auskünfte bezüglich der Führung ausländischer akademischer Grade und Titel.
Seit 2004 dürfen in Hessen ausländische Grade und Titel nach Maßgabe des Hochschulgesetzes Gesetzes genehmigungsfrei geführt werden. Das HMWK erteilt Auskünfte bezüglich der Führung ausländischer akademischer Grade und Titel.