Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Sofern Ihr Entsorger für das privilegierte Verfahren zugelassen ist, wird Ihr Nachweis nach Bundesrecht ohne behördliche Bestätigung gültig.
Allerdings benötigen Sie für die andienungspflichtigen Abfälle in Rheinland-Pfalz noch eine Zuweisung nach Landesrecht.
Allerdings benötigen Sie für die andienungspflichtigen Abfälle in Rheinland-Pfalz noch eine Zuweisung nach Landesrecht.