Restmüll oder Hausmüll sind Abfälle, die Sie nicht anderweitig entsorgen können und die die Umwelt nicht gefährden. Diese entsorgen Sie über die Restmülltonne.
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
keine
Voraussetzungen
- Sie entsorgen den Restmüll aus Ihrem privaten Haushalt in der Restmülltonne der Stadtreinigung Hamburg.
Hinweise
Trennen Sie Ihren Abfall, um Ihren Restmüll zu reduzieren:
- In die grüne Biotonne geben Sie organische Küchen- und Gartenabfälle.
- In die gelbe Wertstofftonne und und in Wertstoffsäcke gehören Verpackungen und kleine Abfälle aus Metall und Plastik.
- In der blauen Altpapiertonne oder in Depotcontainern entsorgen Sie Ihr Altpapier.
- In Depotcontainern können Sie Ihr Altglas kostenlos entsorgen.
- In der Restmülltonne entsorgen Sie Abfälle, die nicht verwertet werden können und von ihrer Art und Größe dazu geeignet sind.
- Die abfallwirtschaftliche Grundgebühr beträgt monatlich 7,22 Euro.
- 60 l Müllsack (in bestimmten Gebieten): 13,66 EUR pro Woche; 8,19 EUR pro Monat
- 120 l Müllsack (in bestimmten Gebieten): 21,06 EUR pro Woche; 12,64 EUR pro Monat
- 60 l Gefäß, Eigentransport: 15,13 EUR pro Woche; 9,08 EUR pro Monat
- 80 l Gefäß, Eigentransport: 17,35 EUR pro Woche; 10,41 EUR pro Monat
- 120 l Gefäß, Eigentransport: 19,83 EUR pro Woche; 11,90 EUR pro Monat
- 240 l Gefäß, Eigentransport: 31,29 EUR pro Woche; 18,77 EUR pro Monat
- 500 l Behälter, bis 25 Meter: 89,75 EUR
- 770 l Behälter, bis 25 Meter: 113,56 EUR
- 1.100 l Behälter, bis 25 Meter: 137,88 EUR
Handlungsgrundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Abfallbehälterbenutzungsverordnung (AbfBenVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfBenVHA2017rahmen
Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfGebOHArahmen
Rechtsbehelfe
Keine
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Eine Restmülltonne können Sie über Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bestellen.
- Als Grundstücksbesitzerin oder Grundstücksbesitzer wenden Sie sich mit Ihrer Kundennummer an die Stadtreinigung Hamburg.
- Als Grundstücksbesitzerin oder Grundstücksbesitzer können Sie festlegen, wie oft Ihre Restmülltonne abgeholt wird. Setzen Sie sich dafür mit der Stadtreinigung Hamburg in Verbindung.
- Als Mieterin oder Mieter wenden Sie sich dafür an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
- Wenn Sie weitere Fragen zum Verfahrensablauf haben, können Sie sich an die Stadtreinigung Hamburg wenden.
Fristen
Stellen Sie Ihre Restmülltonne am Abholtag bis 6 Uhr morgens an der Bordsteinkante ab.
Bearbeitungsdauer
Die Restmülltonne wird nach dem Abfuhrkalender der Stadtreinigung Hamburg geleert.
