Seit dem 01.01.2015 sind Bioabfälle getrennt zu sammeln (§ 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz).

Bioabfälle, wie z. B. organische Küchenabfälle, können über die Biotonne gesammelt oder kostenlos auf allen Recycling-Stationen abgegeben werden. 

Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig. Die Größe der Biotonne ist abhängig vom Volumen der Restmülltonne. Eine Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne besteht in Bremen nicht.