Die Regierungsaufnahmestelle ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung, landesinterne Verteilung, sowie Umverteilung der in den jeweiligen Regierungsbezirk verteilten Asylbewerber und sonstigen Leistungsberechtigten.
Die Regierungsaufnahmestelle ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung, landesinterne Verteilung, sowie Umverteilung der in den jeweiligen Regierungsbezirk verteilten Asylbewerber und sonstigen Leistungsberechtigten.