Tierbestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. müssen nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert werden.
Tierbestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. müssen nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert werden.