Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) schult in eigens dafür konzipierten Veranstaltungen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Beauftragte des Arbeitgebers und Betriebs- bzw. Personalräte. Ziel ist die Vermittlung von Fachkenntnissen und Fähigkeiten, die in den Betrieben zur behinderungsgerechten Beschäftigung schwerbehinderter Menschen benötigt werden.
Weitere Informationen
Herausgeber
Bayern
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Voraussetzungen
Das Inklusionsamt konzipiert ein spezielles Schulungs- und Fortbildungsprogramm insbesondere für Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Beauftragte des Arbeitgebers und Betriebs- bzw. Personalräte.
Für die Schulungen fallen keine Kursgebühren an. Die bei mehrtägigen Kursen ggf. anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
