Wenn Sie
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose)
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir:
für Wohnungslose
- die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz
- ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" (Anforderung durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - LABO)
eine Ermächtigung von Ihrer zuständigen Passbehörde (Hauptwohnsitz oder Deutsche Auslandsvertretung). Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, kann das eine zusätzliche Vorsprache erfordern (zum Beispiel durch Zeitverschiebung). Beachten Sie hierzu bitte das "Infoblatt für Auslandsdeutsche" (unter "Weiterführende Informationen").
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Reiselandes zu informieren.
Expressverfahren und vorläufiger Reisepass
- In besonders eiligen Fällen, besteht die Möglichkeit per Expressverfahren einen regulären Reisepass innerhalb von maximal 4 Werktagen zu erhalten.
- Benötigen Sie schneller ein Reisedokument, besteht die Möglichkeit - unter Vorlage von Nachweisen (zum Beispiel Reiseunterlagen) einen vorläufigen Reisepass zu erhalten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung, ob ein vorläufiger Reisepass in Ihrem Reiseland akzeptiert wird.
Gültigkeit
- sechs Jahre: für bis 24-Jährige
- zehn Jahre: für über 24-Jährige
- 1 Jahr (maximal): vorläufiger Reisepass
