Wer wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet ist, dem wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Geflüchtete, die in Berlin ankommen, benötigen eine dauerhafte Unterkunft in Berlin oder eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Zuweisungsentscheidung bedeutet, Geflüchtete werden auf die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Nach der Verteilung haben alle Geflüchteten die Möglichkeit, im zugewiesenen Bundesland eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen, einschließlich Krankenversicherung, zu beantragen.
- Geflüchtete, die eine familiäre Bindung an Berlin oder einen besonderen Berlinbezug nachweisen können, werden nach Berlin verteilt. Eine trans* oder inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin. Bei diesen LSBTIQ+ Trägern kann ein Begleitschreiben ausgestellt werden: Quarteera und Schwulenberatung (siehe "Weiterführende Informationen").
- Gebühren: Sollten Sie im Rahmen der Zuweisungsentscheidung nicht privat untergebracht werden können und eine öffentlich- rechtliche Unterbringung benötigen, so ist diese seit dem 01.01.2025 gebührenpflichtig (siehe "Weiterführende Informationen").
- Haustiere: Die Aufnahme von Haustieren ist bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung durch das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) nicht möglich. Nach der Ankunft in Deutschland sind die Haustiere vorübergehend in ein Tierheim, eine private Pflegestelle oder eine private Unterkunft unterzubringen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Tierhaltern zu tragen.
1. Fahren Sie mit einem Busshuttle in das Ankunftszentrum TXL (Ukraine) bis zum Wartebereich des Verteilzentrums. (Busshuttle unter "Zuständige Behörden" - Ankunftszentrum TXL)
- Das Flughafen-Gelände kann nicht zu Fuß erreicht werden.
3. In der Verteilstelle erfolgt die Zuweisungsentscheidung über ein automatisiertes Verteilsystem.
4. Wenn Sie eine Zuweisung für ein anderes Bundesland als Berlin erhalten haben, folgt die Weiterfahrt in die Anlaufstelle des zugewiesenen Bundeslandes (z.B. kostenlos per Bus oder Bahn).
5. Wenn Sie eine Zuweisung für das Land Berlin erhalten haben, folgen Maßnahmen zur Feststellung und Sicherung der Identität (Fingerabdrücke und Foto) und bei Bedarf die Zuweisung einer kostenpflichtigen Unterkunft landeseigenen Unterkunft.
- Alle nach Berlin verteilten Personen können anschließend beim Landesamt für Einwanderung (LEA) einen "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz" stellen (siehe "Weiterführende Informationen")
- Darüber hinaus besteht Anspruch auf Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung, die im zuständigen bezirklichen Sozialamt beantragt werden können (siehe „Weiterführende Informationen“).
