Unternehmensgründung: Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken

Informationen zu Rechten & Pflichten in #Anlagenbetrieb und -prüfung

Informationen zu Rechten & Pflichten

Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken, einschließlich Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen

Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken

Bei der Gründung eines Unternehmens sollten Sie auf Fairness und Transparenz achten. Zu vermeiden sind unlautere Geschäftspraktiken wie beispielsweise:

Aggressive Geschäftspraktiken

  • Herbeiführen des Eindrucks, Verbraucherinnen und Verbraucher können den Verkaufsraum nicht verlassen, ohne einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben.
  • Persönliche Besuche in der Wohnung einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers unter Nichtbeachtung der Aufforderung der Verbraucherin oder des Verbrauchers, die Wohnung zu verlassen oder nicht wieder zu kommen.

Irreführende Praktiken

  • Die nichtzutreffende Behauptung, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören.
  • Die Beschreibung eines Produkts mit dem Hinweis, dies sei "gratis", "frei", "kostenlos" oder ähnlich erhältlich, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher irgendwelche Kosten tragen müssen, außer den unvermeidlichen Kosten.

Widerrufsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher

Widerrufsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sind vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In bestimmten Fällen können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher durch Widerruf innerhalb einer 14-tägigen Frist ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag lösen, den sie mit einem Unternehmen geschlossen haben (Verbrauchervertrag).

Die modernen Formen des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen bergen die Gefahr, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits bei Abschluss des Vertrages überrumpelt werden. Möglicherweise werde sie nicht hinreichend über Inhalt und Bedeutung des Vertrages informiert. Deshalb steht ihnen bei besonderen Vertriebsformen, d.h. bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen, so genannten "Haustürgeschäften" und bei Fernabsatzverträgen, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu gemäß § 312g BGB. Das Widerrufsrecht gilt für Verbraucherverträge, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben gemäß § 312 Abs. 1 BGB. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind die in § 312 Abs. 2 BGB genannten Verträge, wie beispielsweise notarielle Verträge, Verträge über Grundstücke, Bauverträge, Personenbeförderung, Behandlungsverträge, sofort erfüllte Bagatellverträge mit einem Wert von nicht mehr als 40,00 EUR.

Missbräuchliche Vertragsklauseln

Laut EU-Recht müssen die Standardvertragsklauseln, die ein Händler benutzt, fair sein. Wenn bestimmte Klauseln in einem Vertrag missbräuchlich sind, sind sie für die Verbraucherinne und Verbraucher nicht bindend und die Händler und Händlerinnen können sich nicht auf sie berufen. Genauere Informationen zu missbräuchlichen Vertragsklauseln finden Sie unter dem Link.

Vorschriften in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz von Produkten, die an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden

Alle Produkte dürfen von Wirtschaftsakteuren, wie beispielsweise Herstellenden, Bevollmächtigten, Einführern oder Händlerinnen und Händlern anderen bereitgestellt werden. Dafür müssen sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sein und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (EG) schreiben für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Maschinen, Spielzeuge oder elektrische Geräte die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, auch CE-Kennzeichnung genannt, vor.

Mit diesem CE-Zeichen sollen die Herstellenden und ihre Bevollmächtigten erklären, dass das Produkt nach den geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen hergestellt wurde. Das CE-Zeichen muss:

  • gut sichtbar,
  • lesbar und
  • dauerhaft am Produkt angebracht sein.

Eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Produktsicherheit ist die Marktüberwachung. Diese Aufgabe soll gewährleisten, dass die jeweiligen Anforderungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung des Produktes, durch die einzelnen Wirtschaftsakteure erfüllt werden. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen dazu stichprobenartig Produkte und gehen im Falle von Mängeln auf die betroffenen Wirtschaftsakteure zu.

  • Produkthaftung: Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen ein Produkt fehlerhaft in den Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften.
  • Produktverantwortung: Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Sie als Herstellende für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes - also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung - verantwortlich sind. In Deutschland werden die entsprechenden EU-Richtlinien beispielsweise durch die Elektrostoff-, Verpackungs-, Altfahrzeug- oder Altölverordnungen sowie das Elektro- und Elektronikgesetz und das Batteriegesetz umgesetzt.

Faire Verbraucherverträge

Am 1. März 2022 sind Regelungen für fairere Verbraucherverträge (Gesetz für faire Verbraucherverträge) in Kraft getreten. Diese sorgen dafür,

  • dass Verbraucherinnen und Verbraucher automatische Vertragsverlängerungen bei Verträgen über regelmäßige Warenlieferungen und Dienstleistungen wie beispielsweise für Streamingdienste oder Zeitschriften-Abos deutlich schneller kündigen können.
  • Dabei würde eine Kündigungsbutton-Pflicht eingeführt, um Kündigungsprozesse zu vereinfachen. Eine Pflicht zur Eingangsbestätigung der Kündigung ergänzt den Button. Damit sollen Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern klar kommunizieren, dass ihre Kündigung angekommen ist.
  • Am Telefon besprochene Energielieferungsverträge müssen außerdem schriftlich bestätigt werden, beispielsweise per Brief, E-Mail oder SMS.

Weiterführende Informationen

Missbräuchliche Vertragsklauseln auf dem Your Europe Portal

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.12.2022