# Wissens- und Technologietransfer
Aus der Forschung auf den Markt: Eine Stärke des Hochtechnologiestandortes Deutschland ist die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Produkten und Dienstleistungen. Hier finden Sie Informationen und Ansprechpersonen in der Verwaltung.
Informationen zu Rechten & Pflichten
- Erlangung der CE-Kennzeichnung
- Gegenseitige Anerkennung von Produkten, die keinen Unionsspezifikationen unterliegen
- Rechte des geistigen Eigentums (Antrag auf Erteilung eines Patents, Anmeldung einer Marke, einer Zeichnung oder eines Gebrauchsmusters, Erwerb einer Lizenz für die Vervielfältigung)
- Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse
- Zertifizierung, Gütezeichen (EMAS, Energieeffizienzkennzeichnung, Ökodesign, EU-Umweltzeichen)
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie ein Certificate of good Standing (Unbedenklichkeitserklärung).
Wollen Sie Arzneimittel herstellen und sind in Baden-Württemberg ansässig, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg.
Hinweis: Die Leitstelle überwacht sowohl im Bereich der Human- als auch Tierarzneimittel landesweit
- die klassischen pharmazeutischen Arzneimittelhersteller,
- Hersteller von Blutprodukten,
- pharmazeutische Unternehmer,
- Exporteure,
- Importeure und
- externe Prüflabore für Arzneimittel.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beantragen. Die Bauartzulassung ist auf 1 Jahr befristet.
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.