Unternehmensgründung: Kreditversicherung

Informationen zu Rechten & Pflichten in #Finanzierungs- und Förderberatung

Informationen zu Rechten & Pflichten

Kreditversicherung

Kreditversicherung

Die Kreditversicherung versichert eine Exporteurin oder einen Exporteur gegen das Risiko, im Rahmen eines Exportvertrags nicht bezahlt zu werden oder die Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags aufgrund bestimmter Ereignisse, die seine Erfüllung verhindern oder zu seiner Beendigung führen, nicht zurückerhalten zu können. Kreditversicherungen können sowohl von privaten Versicherungsgesellschaften als auch von öffentlichen Exportkreditagenturen angeboten werden.

Kreditversicherungen staatlicher Stellen und Agenturen
In Deutschland wird die Aufgabe der staatlichen Exportkreditversicherung durch die Euler Hermes Aktiengesellschaft, im Auftrag und auf Rechnung der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen. Die deutschen Exportkreditgarantien sind unter dem Namen Hermesdeckungen bekannt.

Ist die ausländische Kundschaft eine Privatperson oder eine privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie. Handelt es sich dagegen um den Staat oder um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Besteller, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft. Grundsätzlich gibt es keine Untergrenze, ab der die Deckung nicht möglich ist.

Indeckungnahme durch den Bund
Hermesdeckungen können gewährt werden, wenn die Kriterien Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit erfüllt sind.
 

  • Die Förderungswürdigkeit kann - neben einem allgemeinen Exportinteresse - in der Sicherung von Arbeitsplätzen, in strukturpolitischen Erwägungen oder in außenpolitischen Zielen bestehen. Ökologische, soziale und entwicklungspolitische Gesichtspunkte werden zunehmend in die Entscheidungen einbezogen.
  • Die risikomäßige Vertretbarkeit bedeutet, dass eine vernünftige Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf gegeben sein muss. Ob und in welchem Umfang Deckungen übernommen werden können, richtet sich nach der konkreten Beschlusslage für das jeweilige Bestellerland.

Die Entscheidung für die Deckung eines Exportgeschäfts trifft der so genannte Interministerielle Ausschuss Exportgarantien (IMA). Für jedes einzelne Exportland legt der IMA eine risikoadäquate Deckungspolitik fest und bestimmt so Umfang und Bedingungen für die jeweiligen Absicherungsmöglichkeiten.

Exportkreditgarantien dürfen nur gegenüber deutschen Exportierenden oder gegenüber Kreditinstituten, die Geschäfte deutscher Exportunternehmen finanzieren, übernommen werden.

Die Hermesdeckungen kommen nur dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf Exportkreditgarantien für Entwicklungs- und Schwellenländer. Hermesdeckungen helfen, nur schwer zugängliche Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.

Voraussetzungen und Verfahren für die Einrichtung einer neuen Kreditversicherung

Die Bundesregierung hat die Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Exportkreditgarantien der Euler Hermes Aktiengesellschaft übertragen. Diese sind ermächtigt, wesentliche Erklärungen im Auftrag und für Rechnung des Bundes abzugeben und entgegenzunehmen. Federführend für beide Gesellschaften ist die Euler Hermes Aktiengesellschaft.

Anträge auf Fabrikationsdeckung beziehungsweise Ausfuhrdeckung werden von den exportierenden Unternehmen gestellt, Anträge auf Finanzkreditdeckung übernimmt die finanzierende Hausbank.

 

Digitale Anträge
Der Bund hat mit "Hermesdeckungen click&cover EXPORT" ein Produkt geschaffen, mit dem exportierende Unternehmen Auslandsgeschäfte bis fünf Millionen Euro mit standardisierten Lieferantenkreditdeckungen effizient und digital abschließen können. Ein Online-Antrag, einschließlich Vorab-Prüfung und Entgeltindikation, kann über AGA-Portal gestellt werden.

"Hermesdeckungen click&cover EXPORT" eignen sich primär für standardisierte Geschäfte mit unter anderem folgenden Parametern:

  • Auftragswert: maximal 5 Millionen EUR
  • Zahlungsbedingungen: nur ausgewählte reguläre Rückzahlungsprofile
  • maximale Kreditlaufzeit: 5 Jahre
  • Staaten der Länderkategorien 1 bis 5
  • zulässiger Auslandsanteil: maximal 49 Prozent
  • davon örtliche Kosten: 11,5 Prozent des Gesamtauftragswertes.

Kosten und Selbstbeteiligung

Die Kosten für die Absicherung Ihres Exportgeschäfts setzen sich aus Gebühren und Entgelten zusammen.

  • Die Gebühren werden für den entstehenden Aufwand erhoben und hängen in der Regel von der Größe des abzusichernden Geschäfts, also dem Auftragswert beziehungsweise Darlehensbetrag, ab. Hierzu zählt zum Beispiel die Antragsgebühr, die einmalig erhoben wird, wenn Sie einen Antrag stellen.
  • Entgelte sind grundsätzlich am Risiko orientiert und machen den Hauptteil der Kosten aus. Bei der Berechnung des Entgelts fließen die Risikolaufzeit, das Länder- und Käuferrisiko, aber auch Ihre Selbstbeteiligung am Risiko und gegebenenfalls vorhandene Sicherheiten mit ein. Damit verursachen kleinere Risiken geringere Kosten als hohe Risiken.

Nach dem Prinzip der Risikoteilung müssen Begünstigte aus einer Euler Hermesdeckung einen Teil des Risikos selbst tragen. Dabei ist die Höhe abhängig von der Deckungsart. Dieses Risiko darf nicht anderweitig abgesichert werden und kommt im Schadensfall zum Tragen.

Diese Selbstbeteiligung beträgt regelmäßig für die politischen Risiken 5 Prozent und für die Nichtzahlungs- beziehungsweise Insolvenzrisiken 15 Prozent.

Prämien

Die Prämie für den Versicherungsschutz berechnet sich in Promille vom Umsatz beziehungsweise offenen Posten. In die Kalkulation des Prämiensatzes fließen neben der allgemeinen konjunkturellen Lage auch unternehmensspezifische Faktoren mit ein, wie zum Beispiel:

  • die eigene Branche,
  • die Abnehmerbranche,
  • der Exportanteil,
  • die Qualität des eigenen Debitorenmanagements,
  • Forderungsverluste in der Vergangenheit.

Die Schadensentscheidung wird innerhalb einer 2-monatigen Frist ab Eingang aller erforderlichen Unterlagen herbeigeführt. Die Auszahlung des Entschädigungsbetrags erfolgt innerhalb einer 1-monatigen Frist ab Bekanntgabe der Schadensabrechnung. Bei Finanzkreditdeckungen und der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) verkürzt sich die Bearbeitungsfrist auf 1 Monat, die Auszahlungsfrist beträgt 5 Bankarbeitstage.

Die APG-light ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen mit Zahlungsziel bis zu 4 Monate für deutsche exportierende Unternehmen, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern.

Alternativen zur Kreditversicherung

Neben der staatlichen Hermesdeckung arbeiten auch private Exportkreditversicherungen in Deutschland. Diese gewähren jedoch teilweise keine Deckung für politische Risiken.

Die drei größten in Deutschland tätigen privaten Kreditversicherer sind:

  • Euler Hermes Deutschland, Hamburg
  • Coface Kreditversicherungs AG, Mainz
  • Atradius Kreditversicherung, Köln

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.12.2022