# Steuern und Abgaben für Mitarbeiter
Unternehmen müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverse Steuern und Abgaben leisten, beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Für bestimmte Arbeitsformen (z. B. Minijob) gelten besondere Regelungen.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)
- Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen
Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.
Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Hier erfahren Sie, wie Ihre volljährigen Kinder beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Die Zollverwaltung kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen oder erstatten.
Ausländische Spezial-Investmentfonds müssen eine Erklärung ihrer Umsätze und Ausschüttungen abgeben, damit ihre Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden können.
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.