# Personal finden
Die richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Damit es menschlich und fachlich mit den neuen Kolleginnen und Kollegen passt, unterstützt die Verwaltung Unternehmen bei der Suche. Entsprechende Informationen und Services finden Sie hier.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.
Sie entsenden Personal vorübergehend ins Ausland? Zum Nachweis der Weitergeltung deutschen Sozialversicherungsrecht können Sie für ihre Beschäftigten eine A1-Bescheinigung beantragen.
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Wenn Sie als Arbeitgeber ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten, die aus Drittstaaten kommen, muss die Bundesagentur für Arbeit dem grundsätzlich zustimmen. Sie können vorab prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen.
Wenn Ihre Beschäftigten oder die BA eine Arbeitsbescheinigung verlangen, müssen Sie diese an die BA übermitteln. Gleiches gilt für eine Nebeneinkommensbescheinigung, wenn Beschäftigte oder für Sie selbständig tätige Personen laufende Geldleistungen beantragt haben oder beziehen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben oder unter bestimmten Voraussetzungen nur noch in geringfügigem Umfang Aufträge für künstlerische oder publizistische Leistungen erteilen, müssen Sie die Künstlersozialkasse (KSK) informieren.
Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.