# Standortsuche und Standortwahl
Der optimale Geschäftsstandort hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der Branche ab, Lieferantennähe und vielem mehr ab. Besonders für Existenzgründerinnen und -gründer ist die Wahl des geeigneten Standorts wichtig. Hier haben wir für Sie Leistungen und Informationen zusammengestellt, damit Sie den optimalen Platz für Ihr Unternehmen finden.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nach § 882 f Zivilprozessordnung (ZPO)
Als Sicherheit für Geschäftspartner, Kreditgeber oder Vermieter sind die Schuldnerverzeichnisse unentbehrlich. Bei berechtigtem Interesse erhalten Sie über das zentrale Schuldnerverzeichnis Auskunft über einzelne Einträge und können auch Ihre eigenen Datensätze einsehen.
Die elektronischen Verzeichnisse werden bei den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführt, in Sachsen beim Amtsgericht Zwickau. Enthalten sind Eintragungen über diejenigen Schuldner*,
- die ihrer Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind,
- bei denen eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses voraussichtlich erfolglos bleibt,
- die nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen,
- bei denen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
Die Verzeichnisse werden bundesweit im zentralen Schuldnerverzeichnis zusammengeführt.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Welche Informationen über Schuldner stehen im Verzeichnis?
Das Datum der Eintragungsanordnung und der Grund der Eintragung, also etwa die Nichterteilung der Vermögensauskunft, die voraussichtliche Erfolglosigkeit der Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses und anderes.
Tipp: Die Kammern und Berufsverbände stellen ihren Mitgliedern gegen Gebühr Abdrucke aus den Schuldnerverzeichnissen ("Schuldnerlisten") zur Verfügung.Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie ein Certificate of good Standing (Unbedenklichkeitserklärung).
Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funk-technischen Ausrüstung, mitteilen.
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung. Diese müssen Sie beantragen.
Sie möchten auf dem Gebiet der Tierzucht eine Besamungsstation betreiben? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- technischer Assistent in der Medizin
- Logopäde
- Hebamme
- Diätassistent
- Physiotherapeut
- Ergotherapeut
- Masseur
- medizinischer Bademeister
- Podologe
- Altenpfleger
- Alten- oder Krankenpflegehelfer
Voraussetzungen:
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.