Sie möchten unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden? Sie brauchen Informationen und Beratung zu Anträgen und möchten Formalitäten einfach und aus einer Hand online erledigen? Hierfür gibt es das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner!

Als Teil eines europaweiten Netzwerks (EU/EWR) stellen die Einheitlichen Ansprechpartner einen unternehmensfreundlichen Zugang zur Verwaltung bereit. Sie informieren über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit.

Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Zu den Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner zählen:

  • Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei Aufnahme und Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten in Deutschland einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
  • Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in Deutschland, einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
  • elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
  • Zielgruppen sind Gründerinnen und Gründer, Unternehmen sowie Antragsteller bei der Berufsqualifikationsanerkennung in Deutschland, der EU/EWR und aus Drittstaaten.

Als EU-Bürger haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Services der Einheitlichen Ansprechpartner. Dies regeln die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Außerdem sind die Einheitlichen Ansprechpartner Unterstützungsdienst nach der EU-Verordnung über ein einheitliches, digitales Zugangstor.

HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.

Verantwortlich für den Inhalt
Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
17.06.2022