Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.Als Witwe, Witwer oder Teil einer Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.Wenn Sie allein ein Kind erziehen, weil Ihre geschiedene Partnerin oder Ihr geschiedener Partner gestorben ist, können Sie Erziehungsrente erhalten.Wenn Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann, Ihre eingetragene Lebenspartnerin, Ihr eingetragener Lebenspartner oder ein Elternteil verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung finanzielle Unterstützung erhalten.