Informationen zu Rechten & Pflichten in Hilfen für Geschädigte

Rettungsdienst

Der Rettungsdienst, der über die Nummer 112 zu erreichen ist, ist die professionelle präklinische medizinische Hilfe für Notfallpatienten. Seine Organisation und Ausgestaltung ist Aufgabe der Bundesländer und wird von diesen in Landesgesetzen geregelt. Wichtigster Finanzierungsträger ist die Gesetzliche Krankenversicherung.

Über die Nummer 116117 können Versicherte sog. Terminservicestellen, die von den  Kassenärztlichen Vereinigungen 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche betrieben werden müssen, erreichen. Diese haben Versicherten in Akutfällen, in denen eine kurzfristige Versorgung außerhalb des Rettungsdienstes erforderlich ist, eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene (das kann z. B. eine geöffnete Arztpraxis, eine Bereitschaftsdienstpraxis, die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder in geeigneten Fällen auch eine telefonische ärztliche Konsultation sein) zu vermitteln.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
01.12.2022