# Hilfen für Opfer
Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten oder ein Opfer von Gewalttaten werden. Wir bieten Ihnen einen Überblick, an wen Sie sich in den verschiedensten Notlagen wenden und welche Hilfs- und Beratungsangebote Sie in Anspruch nehmen können.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
- Dienste, die über die nationalen Notrufnummern (einschließlich 112 und 116) zur Verfügung gestellt werden
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
- Rechte und Vorschriften für Fälle der grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie in vielen Fällen Erwerbsminderungsrente erhalten.
Wenn Sie Ihre Arbeit im Bergbau verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) erhalten.
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben, wirkt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch Kinder und Jugendliche können im Versicherungsfall Leistungen bekommen.
Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.