Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.Eine ambulante Kur kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten von Gesundheitskursen.Eine stationäre Vorsorgeleistung beziehungsweise Kur kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das Europäisches Verbraucherzentrum ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten in Europa oder eine Streitigkeit mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben. Unsere Tätigkeit ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.