Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren.Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig über die ausführende Fluggesellschaft informiert wurden oder Ihnen bei Annullierung des Fluges mit einem als unsicher eingestuften Unternehmen keine Ersatzbeförderung oder Ticketkostenerstattung angeboten wurde, können Sie Anzeige erstatten.Wenn Sie bei Streitigkeiten mit einem Postunternehmen nicht zu einer Einigung kommen, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.Sie waren bei einer Flugreise von einer Annullierung, Verspätung, unfreiwilligen Nichtbeförderung oder einer Beförderung in einer niedrigeren oder höheren als der gebuchten Buchungsklasse betroffen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anzeige erstatten.Wenn bei einer Flugbuchung der Endpreis und Preisbestandteile nicht oder nicht transparent ausgewiesen wurden, können Sie Anzeige erstatten. Dies gilt auch bei Voreinstellung optionaler Leistungen oder Preisdiskriminierung aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnorts.Wenn Ihnen aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine Flugbuchung oder Beförderung auf einem gebuchten Flug verweigert wird oder nur unzureichende Hilfe durch Flughafen oder Fluggesellschaft mit Bezug zu Ihrem Flug geleistet wird, können Sie Anzeige erstatten.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Die Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung. Ihr kostenloser Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen im EU-Ausland.Das Europäisches Verbraucherzentrum ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten in Europa oder eine Streitigkeit mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben. Unsere Tätigkeit ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.