Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt: Nachname Vorname Geburtsname Geburtsdatum Kontaktdaten der auswärtigen Führerscheinstelle Sie können Ihre Karteikartenabschrift entweder über das Kontaktformular am Anfang dieser Seite beim LBV online beantragen, oder eigenständig per E-Mail an fuehrerschein@lbv.hamburg.de unter der Angabe von: Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum und Kontaktdaten der Führerscheinstelle. Wenn Ihr Papierführerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde, fordern Sie die Karteikartenabschrift dort ab, wo Ihr Führerschein ausgestellt wurde und lassen diese per E-FAX an den LBV unter der 040-4279-28 200 senden.Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.Der internationale Führerschein kann neben den LBV-Dienststellen auch im Sonderstandort City beantragt werden.Wenn Sie leistungsstärkere Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse T, den "Großen Traktorführerschein", beantragen.