# Einbürgerung
"Einigkeit und Recht und Freiheit" – so soll zukünftig Ihre Nationalhymne anfangen? Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchten, dann sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen über den Einbürgerungstest, die Einbürgerung von Ehepartnern oder darüber, wie Sie einen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen können.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen und sich selbständig im Alltag zurechtfinden wollen, können Sie unter bestimmten Voraus-setzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
- Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
- der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
Eine Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt des Antrags auf die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels noch rechtmäßig ist.
Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.
Eine Wiedereinreise nach Deutschland ist nur möglich, wenn die Fiktionsbescheinigung noch gültig ist und auf ihr das 3. Feld "der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Absatz 4 AufenthG)" angekreuzt ist.
Ein gültiges Reisedokument ist mitzuführen.
Reisen Sie mit den Staatsangehörigkeiten der USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Republik Korea, Israel, Japan oder Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland für den längerfristigen Aufenthalt ein, so berechtigt Sie Ihre Staatsangehörigkeit sich rechtmäßig ohne Visum in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten.
Innerhalb von 90 Tagen ist ein elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zu beantragen.
Bis über Ihren Erstantrag entschieden worden ist, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist Ihnen damit erlaubt.
Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt Sie hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist ihnen nicht gestattet.
Wenn Sie im Ausland leben und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.
benötigen Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.
Seit dem 01.09.2011 löst der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die als Klebeetiketten ausgestellten Aufenthaltstitel ab:
- die bisher als Klebeetikett erteilte Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG,
- die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Ein Umtausch / Übertragung erfolgt nicht und ist auch nicht erforderlich, solange der Titel und der Pass gültig sind.
Es erfolgt eine Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Alle Drittstaatsangehörigen (auch Säuglinge und Kleinkinder) erhalten einen eigenen elektronischen Aufenthaltstitel.
Zuständig ist ausnahmslos die für den Wohnort zuständige Ausländerabteilung.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird im Kreditkartenformat ausgestellt. Er enthält einen kontaktlosen Chip. Auf dem Chip sind folgende biometrische Daten des Karteninhabers gespeichert:
- 1. Lichtbild,
- 2. Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr).
Nur hoheitliche Stellen (wie z.B. Ausländerbehörde, Polizei, Meldebehörde) dürfen den Inhalt des Chips auslesen.
Die Gültigkeit des elektronischen Aufenthaltstitels richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis und setzt zudem einen gültigen Pass voraus. Bei unbefristet erteilten Aufenthaltstiteln ist die Karte selbst maximal 10 Jahre lang gültig.
Auf Wunsch kann der eAT auch genutzt werden als Online-Ausweisfunktion oder qualifizierte elektronische Signatur. Nähere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Ausländerbehörden. Genaue Informationen zur Online-Nutzung und weiteren Funktionen erhalten Sie unter der Rufnummer 01801-333333 (3,9 ct/Minute/Festnetz).
Sie haben keinen deutschen Pass, möchten aber gern in Deutschland leben? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.