Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Informationen zu Rechten & Pflichten in #Asyl
Informationen zu Rechten & Pflichten
Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Sie haben Ihre Berufsqualifikation nicht in Deutschland erworben?
Sie wollen in Deutschland langfristig und eventuell selbständig in Ihrem Beruf arbeiten?
- Je nach Beruf können oder müssen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
- Für sogenannte reglementierte Berufe brauchen Sie immer die Anerkennung .
- Beispiele für reglementierte Berufe sind Ärztin oder Arzt, , Apothekerin oder Apotheker, Hebamme, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau und Lehrerin oder Lehrer.
- Für nicht reglementierte Berufe brauchen Sie die Anerkennung nur , wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit in Deutschland beantragen .
- Beispiele für nicht reglementierte Berufe sind Informatikerin oder Informatiker, Bankkauffrau oder Bankkaufmann und Betriebswirtin oder Betriebswirt.
- Beispiele für nicht reglementierte Berufe sind Informatikerin oder Informatiker, Bankkauffrau oder Bankkaufmann und Betriebswirtin oder Betriebswirt.
Sie haben aber immer einen rechtlichen Anspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung. Es ist egal, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder wo Sie sich aufhalten. Auch wenn Sie nicht in Deutschland sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Anerkennungsverfahren
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle in Deutschland:
- Entspricht Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation?
- Diese Überprüfung basiert auf den Dokumenten über Ihre Ausbildung und erfolgt nach festen formalen Kriterien .
- Kriterien sind zum Beispiel Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung. Ihre Berufserfahrung wird auch berücksichtigt.
Das Verfahren der Anerkennung unterscheidet sich je nach Beruf . Für verschiedene Berufe sind deshalb verschiedene Verfahren und verschiedene Anträge nötig. Für das Verfahren sind jeweils andere Stellen zuständig.
Den Antrag für das Verfahren können Sie direkt bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle erhalten Sie auf der Website "
Sie können den Antrag auchbei einem
Hinweis: Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie Ihren Referenzberuf in Deutschland identifizieren. Im Anerkennungsverfahren wird Ihre Berufsqualifikation mit dem Referenzberuf verglichen .
Es gibt viele Beratungsangebote in Deutschland. Lassen Sie sich zum Beispiel von einer
Alle nötigen Informationen erhalten Sie auf der Website "
- Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
- Lohnt sich die Anerkennung für mich?
- Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen Anspruch darauf?
- An welche Stelle muss ich mich wenden?
- Wie sieht das Verfahren aus?
- Welche Dokumente sind nötig?
- Welche Form müssen die Dokumente haben?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Was kostet das Verfahren?
- Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
"Anerkennung in Deutschland" ist auch deutsches Beratungszentrum (nach Artikel 57b der EU-Richtlinie 2005/36/EG). Das heißt: Bürgerinnen und Bürgerinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz werden bei Bedarf individuell bei Fragen zur Anerkennung beraten.
Weiterführende Informationen
Anerkennung in Deutschland Deutsches Beratungszentrum IQ-Beratungsstellen Einheitliche Ansprechpartner in Deutschland - Sie können auch die
Hotline anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema "Arbeiten und Leben in Deutschland".
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.02.2023