# Finanzielle und sonstige Hilfen
Der Gesetzgeber räumt zahlreiche Freibeträge und Zulagen ein, zum Beispiel die Förderung der Riester-Rente.
Zu den Leistungen- Auch für ein über 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.
Sie haben Bauleistungen für ein Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht und es wurde auf Ihre Gegenleistung Bauabzugssteuer einbehalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Steuerabzugs beantragen.
- Für ein unter 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
Sie erbringen im Inland eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts und diese müssen von der Gegenleistung eine Bauabzugssteuer abführen? Dann können Sie eine Befreiung von der Steuerpflicht beantragen.
Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es beträgt:
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für rentenberechtigte Beschädigte:
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874,00 Euro (ab 01.07.17: 891 Euro)
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1.745,00 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist (ab 01.07.17: 1,778 Euro)
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für nichtrentenberechtigte Beschädigte:
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1.745,00 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist (ab 01.07.17: 1,778 Euro)
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Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
Bleibt ein Überschuß, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.