Wenn Sie Halterin oder Halter eines Fahrzeugs sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer Steuerermäßigung oder vollständigen Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.Die Vollstreckung gegen Sie kann bei Vorliegen von Billigkeitsgründen vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sind, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung.Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten mit der Eisenbahn transportieren, können Sie die Kraftfahrzeugsteuer unter bestimmten Voraussetzungen voll oder teilweise erstattet bekommen.Sie haben ein reines Elektrofahrzeug gekauft oder ein Bestandsfahrzeug angemessen zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet? Dann können Sie für bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.Als angehörige Person einer ausländischen Mission oder berufskonsularischen Vertretung haben Sie ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land gekauft und führen dieses in Deutschland ein? Dafür müssen Sie im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung deutsche Umsatzsteuer entrichten.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das Europäisches Verbraucherzentrum ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten in Europa oder eine Streitigkeit mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben. Unsere Tätigkeit ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.