# Steuererklärung
Die Steuererklärung steht an und Sie haben jede Menge Fragen? Hier finden Sie die passenden Beratungsangebote, Anlaufstellen und Auskünfte. Außerdem erhalten Sie Informationen zu Freibeträgen oder anderen Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung, die für Sie in Frage kommen.
Zu den LeistungenWenn Sie als steuerpflichtige (juristische) Person ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, kann zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein.
- Auch für ein über 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (= Steuerklasse II)
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.