Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Informationen zu Rechten & Pflichten in #Nach der Geburt

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Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.

Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.12.2022