Produktinformationsstellen für das Bauwesen
Hier können Sie sich auch zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 in Deutschland informieren. Sie finden Links zu den Kontaktdaten der bei der Europäischen Kommission benannten, unabhängigen Prüflabore und Zertifizierungsstellen: sogenannte notifizierte Stellen für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (AVCP, Assessment and Verification of Constancy of Performance).
Wir informieren Sie über nationale Bestimmungen, die für Sie als Wirtschaftsakteur im Bauwesen in Deutschland zu beachten sind.
keine
15 Arbeitstage
15 Arbeitstage
Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch
Verantwortlich für den Inhalt
Produktinformationsstelle für das Bauwesen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.06.2020