Im Rahmen der EU-Verordnung 2018/1724 zum Single Digital Gateway (SDG) haben die EU Mitgliedstaaten und die EU Kommission sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen innerhalb der EU, online leicht auf die folgenden Hilfs- und Problemlösungsdienste zugreifen können, die sie bei der Ausübung ihrer Rechte im Binnenmarkt unterstützen: